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Energieausweis

Seit dem 1. Mai.2021 sind verschärfte Regeln für Energieausweise von bestehenden Wohngebäuden in Kraft getreten.


Das müssen Sie als Immobilienbesitzer wissen, wenn Sie ihr Objekt vermieten oder verkaufen möchten.


https://wohnen-magazin.de/finanzen/fuenf-fragen-zum-energieausweis

Fast alle, die eine Immobilie besitzen und sie vermieten oder verkaufen möchten. Denn Käufer und Mieter sollen sich ein Bild davon machen können, wie hoch etwa der zu erwartende Energieverbrauch der Immobilie ist.


Ausgenommen sind Baudenkmäler, Ferienhäuser mit eingeschränkter Nutzung und Gebäude, deren Nutzfläche weniger als 50 Quadratmeter beträgt.


Wichtig: Wer neu baut, braucht in jedem Fall einen Energieausweis. Das gilt auch, wenn bei einer umfassenden Sanierung eine energetische Gesamtbilanzierung erfolgt.


Weiter Infos unter:


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